Muss es denn wirklich der Klageweg werden?
Wiederum wurde die Kreisverkehrsbehörde angeschrieben:
Sehr geehrte Frau …..,
leider wurde seitens Ihrer Behörde keine Begehung der Gefahrenstellen in Ferch / Schwielowsee angeregt, noch gab es fachlich fundierte Gründe unsere Argumente für Tempo 30 auf Teilstrecken zu widerlegen.
Deshalb beantrage ich nochmals dem Antrag zu entsprechen, oder aber sich endlich mit uns auseinanderzusetzen.
Mit besten Grüßen,
Karl Heuer
BI Petition Tempo 30
Auch nach der Gesetzesnovelle vom Juni bewegt sich in den Ämtern kaum etwas.
Der Weg über das Verwaltungsgericht
Wenn mit Anfragen, Argumenten und Tatsachen nichts zu machen ist, muss irgendwann konsequent der Klageweg beschritten werden. Insbesondere für die Anwohner der Kreisstraßen in Ferch ist die Situation weiterhin nicht akzeptabel und unerträglich. Zur Unterstützung bitte eine kurze Rückmeldung an Karl Heuer.