Verkehrsminister weiter gegen Tempo 30

Das Kabinett hat im Juni eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen. Klimaschutz und Gesundheit sollen mehr beachtet werden und Kommunen sollen mehr Möglichkeiten bei der Einrichtung von Tempo-30-Zonen bekommen.

Weiter Ausrichtung auf Automobilverkehr

Bisher waren Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die maßgeblichsten Vorgaben des Straßenverkehrsrechts (StVG). Dem Autoverkehr wurde Vorrang in den Städten eingeräumt.
Die neue Reform sieht vor, Klima- und des Umweltschutz und Gesundheit bei der Verkehrsplanung höher zu gewichten. So sollen sich die Behörden vor Ort künftig auf diese Ziele berufen können, um verkehrsrelevante Maßnahmen zu begründen.

Minister Wissing (FDP) betonte aber erneut, ein flächendeckendes Tempo 30 werde es nicht geben, sondern eine Regelgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern innerorts. Es dürfe auch künftig bei der Anordnung einer Tempo-30-Zone nicht zu Beeinträchtigungen von Flüssigkeit des Verkehrs kommen.

Somit ändert sich kaum etwas an der Situation. Rad- und Fußverkehr, sowie deren Sicherheit bleibt zweitrangig. Der Autoverkehr wird weiterhin einseitig gefördert. Das widerspricht auch dem Klimaschutzgesetz von Bund, den Vorgaben von der EG und den Vereinten Nationen.

Freie Fahrt für wen?

Schön aufgearbeitet wurde das Thema in der MAITHINK X – Sendung im ZDF mit Eva Schulz:

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