Verkehrsminister weiter gegen Tempo 30 24. Oktober 202324. Oktober 2023 Das Kabinett hat im Juni eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen. Klimaschutz und Gesundheit sollen mehr beachtet werden und Kommunen sollen mehr Möglichkeiten bei der Einrichtung von Tempo-30-Zonen bekommen. Weiter Ausrichtung auf Automobilverkehr Bisher waren Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die maßgeblichsten Vorgaben des Straßenverkehrsrechts (StVG). Dem Autoverkehr wurde Vorrang in den Städten eingeräumt. Die neue Reform sieht vor, Klima- und des Umweltschutz und Gesundheit bei der Verkehrsplanung höher zu gewichten. So sollen sich die Behörden vor Ort künftig auf diese Ziele berufen können, um verkehrsrelevante Maßnahmen zu begründen. Minister Wissing (FDP) betonte aber erneut, ein flächendeckendes Tempo 30 werde es nicht geben, sondern eine Regelgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern innerorts. Es dürfe auch künftig bei der Anordnung einer Tempo-30-Zone nicht zu Beeinträchtigungen von Flüssigkeit des Verkehrs kommen. Somit ändert sich kaum etwas an der Situation. Rad- und Fußverkehr, sowie deren Sicherheit bleibt zweitrangig. Der Autoverkehr wird weiterhin einseitig gefördert. Das widerspricht auch dem Klimaschutzgesetz von Bund, den Vorgaben von der EG und den Vereinten Nationen. Freie Fahrt für wen? Schön aufgearbeitet wurde das Thema in der MAITHINK X – Sendung im ZDF mit Eva Schulz: Freie Fahrt für wen? Bitte dieses Feld leer lassenHallo, möchtest Du dabei sein? Trag dich ein, um Einladungen zum Fercher Treffen und Nachrichten von uns zu bekommen. Wir senden keinen Spam! Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung. Prüfe deinen Posteingang oder Spam-Ordner, um deine Eintragung zu bestätigen.
Kommunale Wärmeplanung – Informationsveranstaltung 30. November 202430. November 2024 9.12.2024, 18 Uhr im Tagungsraum Märkisches Gildehaus, Caputh Die Gemeinde Schwielowsee lädt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, sich zu beteiligen. Mit dem seit dem 01.01.2024 geltenden Wärmeplanungsgesetz (WPG) sind alle Kommunen in Deutschland verpflichtet, bis spätestens zum 30.06.2028 eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Gefördert durch Bundesmittel wird die kommunale Wärmeplanung in enger Zusammenarbeit zwischen der Gemeindeverwaltung, dem Planungsbüro […]
Zielgerade für das INSEK 16. November 202430. November 2024 Sondersitzung der Gemeindevertretung mit Ortsbeiräten am 14.11.24 Beratungen über das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Die eigentlich als „nichtöffentlich“ vorgesehene Sitzung wurde aufgrund der Nachfrage der Grünen Fraktion und dem folgenden Beschluss der Gemeindevertretung nun doch für die Öffentlichkeit zugelassen. Der Saal war fast bis auf den letzten Stuhl besetzt und das Interesse groß. Die GRUPPE PLANWERK hat mit viel Aufwand und Engagement […]