Finanzplanung ohne Scheuklappen

Ungebremste Ausgaben führen zur Steuererhöhung beim Bürger

Mit dem gegen die Stimmen der Grünen im März getroffenen Beschluss des Haushaltsplanes für 2023 hat sich die Gemeinde Schwielowsee auf dünnes Eis begeben. Der damalige Kämmerer hatte bereits vor Überlastung gewarnt. Doch die Ausgaben wurden kaum gebremst.

Grundsteuererhöhung trifft jeden Bürger

Die Einheitswerte wurden durch die Neuberechung in Schwielowsee quasi verdoppelt, aber wird der Hebesatz auch gesenkt? Bei der vom BBS vertretenen Finanzpolitik trifft die erhöhte Steuer jeden Bürger in Schwielowsee, spätestens bei der Nebenkostenabrechnung. Da die Gewerbesteuer eher nicht steigt ist die Wahrscheinlichkeit dafür sehr hoch.

Heftige Einwände von B90/ Die Grünen bereits im März

Der Vorsitzende des Finanzausschusses Matthias Fannrich (BBS) bezeichnete folgende Stellungnahme der Grünen durch Christian Wessel als Mitglied im Finanzausschuss als “Blutgrätsche“. Dafür hat er sich in aller Form entschuldigt, das hatte allerdings keinen Einfluss auf den Haushalt.


Stellungnahme vom 7.3.23 B90 / Die Grünen:

Zusammenfassend stellen wir Folgendes fest:
Mit dem vorliegenden Haushaltsplan begibt sich die Gemeinde Schwielowsee dauerhaft in eine sich zunehmend verstärkende Verschuldung.

  • Der Ergebnisplan sieht für 2023 (Stand FWA 7.3.2023) einen Fehlbetrag von 3 Mio. € vor (Erträge 25,5 Mio. € und Aufwendungen 28,5 Mio. €)
  • Gegenüber dem Stand vom FWA am 26.1.2023 ist dies eine Verbesserung um rund 1,1 Mio. € (Fehlbetrag 4,1 Mio. €, Erträge 24,8 Mio. €, Aufwendungen knapp 29 Mio. €)
  • Das sehr deutliche Minus im Ergebnisplan 2023 bleibt jedoch bestehen.
  • Damit wird die Rücklage der Gemeinde weitgehend aufgebraucht.
  • Für 2024 ff wird von einem jährlichen Fehlbetrag von über 3 Mio. € ausgegangen (bisher nicht berücksichtigt sind weitere zu erwartende Kostensteigerungen)
  • Die Finanzverwaltung schlägt zur Finanzierung des Fehlbetrags für 2024 eine Kreditaufnahme in Höhe von 5 Mio. € vor.
  • Bei der Annahme von 4% eff. JZ und 20 Jahren Tilgung belastet dies die zukünftigen Haushalte jährlich um über 360.000 €.
  • Bei den vorliegenden Planzahlen sind für 2025f weitere Kreditaufnahmen erforderlich, die die Folgehaushalte zusätzlich belasten
  • Damit begibt sich die Gemeinde finanziell in eine dauerhafte, sich zunehmend verstärkende Verschuldung

In den ersten beiden Sitzungen des FWA zum HH23 wurde das Ziel ausgesprochen, starke Anstrengungen zu unternehmen, um einen möglichst ausgeglichenen Haushalt zu erreichen.
Dieses Ziel wurde nicht erreicht.

1. Wir fordern den Finanzausschuss auf

  • einen ausgeglichenen Haushaltsplan für 2023 zu erstellen
  • für 2024ff einen ebenso ausgeglichenen Ausblick zu erstellen.

Dafür sind einschneidende Maßnahmen erforderlich. Ohne diese Maßnahmen begibt sich die Gemeinde jedoch in eine Dauerhafte Verschuldung und nimmt sich jeglichen Handlungsspielraum für die Zukunft (INSEK!)
Im Wesentlichen schlagen wir folgende Maßnahmen vor:

  • Zurückstellen aller Straßenausbauvorhaben
  • Zurückstellung aller Parkplatzbauvorhaben
  • Zurückstellung Sanierung Rathaus
  • Zurückstellung Erneuerung Caputher Gemünde
  • Keine Ausgaben für fossile Heizungssysteme (Bürgerhaus, FFW Caputh, weitere?) sondern Prüfung von Wärmepumpen und möglichen Förderungen
  • Zurückstellung Ausgaben für Verkehrskonzept Geltow (Nord und Süd)

Diese Maßnahmen müssen im HH23 in einer Planungsvariante abgebildet und im FWA diskutiert werden.

2. Gleichzeitig fordern wir die Finanzverwaltung auf:

  • für Investitionen und Aufwendungen sind die Belastungen für die Folgejahre transparent darzulegen
  • ohne diese Informationen können durch die Gemeindevertreter keine Entscheidungen getroffen werden
  • Dies gilt insbes. für die Mehrzweckhalle Ferch, aber auch für andere Vorhaben:
    • Finanzierungskosten (Kredit und Tilgung)
    • Abschreibungen in zukünftigen Ergebnishaushalten
    • Laufende Kosten (M Ferch >100.000 € nicht durch Einnahmen gedeckt)
    • Nutzungskonzept, Einnahmen, Belastung Ortsbudget, Gemeindezuschuss…)
  • Ebenso FFW Caputh, Bürgerhaus Caputh, sämtliche Heizungseinbauten: laufende Energiekosten, Wartung, …

3. Keine Ausgaben für Vorhaben in 2023ff, die im INSEK Thema sein werden!

Es widerspricht dem von der Gemeinde geschlossenen INSEK-Verfahren, wenn jetzt Aktivitäten unternommen werden, die inhaltlich im INSEK bearbeitet werden müssen.
Dies sind beispielsweise:

  • Gestaltung Caputher Gemünde (Klimaschutz!)
  • Verkehrskonzept Geltow / B-Plan-Prozess (Verkehrswende!)
  • ebenso: Parkplatzbau, Schmerberger Weg 2. BA

Somit liegen weitere klare Argumente vor, Investitionsvorhaben zurückzustellen.

Bei Durchführung der geplanten Investitionsvorhaben wird das INSEK in mehrfacher Hinsicht wertlos:

  • Vor dem INSEK-Verfahren werden langfristig prägende Vorhaben beschlossen und umgesetzt
    – wozu dann noch das INSEK-Verfahren?
  • Ohne finanzielle Gestaltungsmöglichkeiten in 2024ff können Projekte, die sich aus dem INSEK ergeben, nicht umgesetzt werden
    – wozu dann die Ausgaben für das INSEK-Verfahren?
  • Eine im INSEK vorgesehen Bürgerbeteiligung verdeutlicht, dass die Gemeinde sich aktuell sehenden Auges in eine wachsende finanzielle Schieflage begibt
    – können wir das gegenüber den Schwielowseer:innen vertreten?
  • Im Rahmen des INSEK sollte u.a. eine Diskussion zur Verbesserung der Einnahmesituation der Gemeinde stattfinden (insbes. Gewerbe- und Einkommenssteuer, Einnahmen aus Windkraftanlagen, …)
    – diese Chance sollten wir nutzen!

Darüber bemängeln wir bei den aktuellen Investitionsvorhaben der Gemeinde eine fehlende Verbindung zum Leitbild Klimaschutz der Gemeinde:

  • Es heißt, “Klimaschutz wird immer mitgedacht “. Bei den aktuellen Investitionsvorhaben ist dies nicht erkennbar.
  • Das Handlungsfeld “Mobilitätswende” würde z.B. eine Forcierung der Umsetzung des Radverkehrskonzptes bedeuten.
    Hierzu gibt es umfangreiche Fördermittel (“Stadt und Land”, Bündelung zu einem Paket “Sofortmaßnahmen”), die bisher nicht genutzt werden.
  • Eine aktive Gestaltung des Klimaschutzes (und nicht nur als “mitgedachter” Aspekt bei Investitionen) findet nicht statt.

Wir fordern die Gemeindeverwaltung und Gemeindevertreter auf, sämtliche Vorhaben, welche die 7 Handlungsfelder des INSEK betreffen, bis zum Abschluss des INSEK zurückzustellen.

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