Arbeitstreffen zu Tempo 30 am 18.8.21

Kammeroder Weg

Dieses Mal haben sich 21 Personen getroffen um die Organisation für unsere Petition voranzutreiben.

Wesentliches Vorhaben war das Zusammentragen der Argumente, die für eine deutliche Verkehrsberuhigung sprechen.

Nach der STVO

ist eine durchgängige Ausweisung einer Staße innerorts als Tempo 30 Zone nicht möglich. Verkehrsrechtliche Anordnungen unterliegen immer den Voraussetzungen von § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 u. Abs. 9 StVO.

Die Straßenverkehrsbehörde kann nach Ermessen bei Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV verkehrsbeschränkende Maßnahmen anordnen. Diese betragen:

GebietskategorieTag (6.00 – 22.00 Uhr)Nacht (22.00 – 6.00 Uhr)
reine und allgemeine Wohn- sowie Kleinsiedlungsgebiete5949
Kern-, Dorf- und Mischgebiete6454

Anerkannter Erholungsort Schwielowsee

Insbesondere das Ferch Teil des „Anerkannten Erholungsort Schwielowsee“ ist, sollte verkehrsberuhigende Anordnungen nach sich ziehen. Nach dem Gesetz über die Anerkennung als Kurort und Erholungsort im Land Brandenburg heißt es nach §2:

Gemeinsame Bestimmungen

1) Für Kur-und Erholungsorte nach §§ 3 bis 9 gelten folgende Anforderungen:

  1. Der Ortscharakter muss der betreffenden Artbezeichnung entsprechen. Der Ort muss sich durch seine Gestaltung sowie durch besondere Berücksichtigung des Schutzes der Gesundheit und der Umwelt auszeichnen. Das landschaftsgebundene Bauen und das Landschaftsbild sind zu berücksichtigen.
  2. Therapeutische Möglichkeiten und der Erholungswert des Ortes sowie der näheren Umgebung dürfen durch eine Belastung des Bodens oder des Wassers durch Schadstoffe, der Luft durch gas- oder partikelförmige Beimengungen, durch Lärm- oder Geruchseinwirkungen, durch Erschütterungen sowie durch optische Beeinträchtigungen nicht behindert werden.
  3. Zur Minderung von Stärke und Geschwindigkeit des Kraftfahrzeugverkehrs im Ort und insbesondere im Kurgebiet müssen die dafür erforderlichen Maßnahmen der Verkehrsberuhigung nach dem anerkannten Stand der Technik durchgeführt werden.

Dafür gibt es aber keinen Rechtsanspruch, aber die Straßenverkehrsbehörde kann regulieren:

STVO §45 (1) 1 Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken:

3. zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen,

5. hinsichtlich der zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen

(1a) Das gleiche Recht haben sie ferner

3. in Erholungsorten von besonderer Bedeutung,

4. in Landschaftsgebieten und Ortsteilen, die überwiegend der Erholung dienen

Ferch hat sich zur Transitstrecke für die Autobahn entwickelt.

Der Durchgangsverkehr ist unerträglich gestiegen. Dafür sind unsere Straßen nicht geeignet:

  • Fast überall gibt es nur auf einer Seite einen Fußweg, an den Kreisstraßen keinerlei Radwege innerorts.
  • Die Straßenbreiten reichen an vielen Stellen nicht für entgegenkommende LKW aus.
  • Alle Kreisstraßen sind in den meisten Bereichen zu schmal geplant.
  • Gefährdungen und Nötigungen sind an der Tagesordnung.

Deshalb fordern wir:

Macht unsere Straßen sicher! Sicherheit geht vor schnellem Verkehr.

Wir möchten nicht, dass erst nach einem Unfall mit Personenschaden Maßnahmen ergriffen werden.

Wir halten durchgängig Tempo 30 in Ferch für die beste Lösung. Auch für Autofahrer ist eine einheitliche Geschwindigkeit klarer, als wechselnde Regelungen. Bei Tempo 30 ist ein ruhiger gut fließender Verkehr mit deutlich verringerten Gefährdungssituationen zu rechnen. Dieses entspricht auch den Ansprüchen den Radverkehr innerorts zu verbessern. Tempo 30 wird zudem im Radverkehrskonzept der Gemeinde Schwielowsee für die Fercher Str. gefordert.

Da durchgängig Tempo 30 unter den zur Zeit noch geltenden Verordnungen an rechtliche Grenzen stößt, fordern wir mindestens folgende streckenbezogenen Einschränkungen:

A. Dauerhafte Begrenzung der Geschwindigkeit auf Tempo 30, Zeichen 274-53:

  1. Die Strecke Fercher Straße vom Ortseingang bis zum Siedlungsende 50m nach der Einmündung Eugen-Bracht-Weg auf den Glindower Weg, siehe Bild.

2. Die Strecke Ortseingang Kammeroder Weg bis 50 m hinter der Feuerwehrausfahrt Sonnenhang, siehe Bild.


3. Die Beelitzer Straße von der Ecke Potsdamer Platz bis Erich-Schultz-Weg, siehe Bild.


B. Prüfung, ob ein Durchfahrsverbot für LKW über 7,5 to möglich ist.


Weiteres Vorgehen:

  • RBB Robur ist angefragt
  • Kontakt zur MAZ wird aufgenommen
  • Kontakt zur PNN – noch kein Ansprechpartner
  • Kontakt zum Blickpunkt vorhanden
  • Kontakt zum Havelboten vorhanden
  • Seiten in sozialen Netzwerken wie Facebook und Instagram sind noch anzulegen
  • Es wird ein Flyer vorbereitet
  • Der Petitionstext wir vorbereitet

Als Start für die Petition wurde Anfang September beschlossen, sowie der danach folgende Beginn der Unterschriftensammlung.

Direkt zur Petition!

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