Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplanes

Regionalplan Havelland-Fläming 3.0 – Antrag auf Erweiterung

Windeignungsgebiet Ortsteil Ferch

Jeder Bürger im Bereich des Regionalplanes Havelland-Fläming hat nach derzeitigem Stand bis zum 9.6.22 das Recht sich mit Stellungnahmen am https://havelland-flaeming.de/regionalplan/regionalplan-3-0/ zu beteiligen.

Die Ausbauziele der Erneuerbaren Energien müssen nach neuen politischen Vorgaben erhöht und beschleunigt werden. Das Ausbauziel hat sich von 10,5 GW Windkraft bis 2030 auf „mindestens 11,5 GW“ erhöht. Um 11,5 GW an Windenergiekapazitäten zu installieren, werden mindestens 2% der Landesfläche benötigt. Der Ausbau lässt sich nur durch eine angepasste Regionalplanung umsetzen!

Zukünftig sollen statt Windeignungsgebieten (in denen der Bau von Windrädern grundsätzlich möglich ist) Windvorrangflächen ausgewiesen werden, wo Windenergie tatsächlich Vorrang vor entgegenstehenden Planungen hat.

Die Akzeptanz der WEA wurde bisher stark durch einseitige subjektive Beurteilungen geprägt. Viele dieser Darstellungen werden jetzt anders gesehen, wie z.B. die Einflüsse von Infraschall oder die Verletzung von Vögeln. Auch bestand seitens der Bürger geringes Interesse an WEA, da die Bürgerschaft bisher keinen direkten Nutzen erkennen konnte. Der rasante Anstieg der Energiepreise durch fossile Energien hat viele Skeptiker positiv gestimmt, die bisher regenerativen Energien kritisch gegenüberstanden. Neue Regelungen machen es zudem möglich, dass regional Bürger mit günstigeren Strompreisen profitieren können.

Auch Gemeinden, die Gewerbesteuereinnahmen bekommen und mit städtebaulichen Verträgen profitieren, haben jetzt die zusätzliche Möglichkeit direkt einen Anteil von 0,2 Cent/ eingespeister kWh zu bekommen. Das kann pro WEA schnell mal 20.000,-€ zusätzlich pro Jahr ausmachen.

Die häufig vertretene Meinung von Kommunalpolitikern war bisher, dass Brandenburg schon sehr viel Windenergie habe und die Pflicht erfüllt sei.

Mit Hinblick auf die veränderten Anforderungen sollte im Regionalplan die maximal mögliche Fläche als Windvorrangfläche ausgewiesen werden, damit den Gemeinden auch die Möglichkeit gegeben wird, entsprechend zu handeln. Im Ergebnis müssen genug Eignungsgebiete ausgewiesen werden, da es sich bei der Windenergie um eine privilegierte Nutzung handelt. Wird dieses Ziel nicht erreicht, muss die Flächenauswahl mit veränderten Kriterien wiederholt werden – ein Prozess, der sich regelmäßig über mehrere Jahre hinzieht.

Flächennutzungspläne mit Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 des Baugesetzbuches:

Hat eine Gemeinde oder eine Stadt durch die Aufstellung eines rechtswirksamen Flächennutzungsplans bestimmt, dass die Errichtung von Windenergieanlagen außerhalb der im Flächennutzungsplan dargestellten Gebiete unzulässig ist, kommt eine Festlegung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung im Regionalplan an einer anderen Stelle im Gemeinde- oder Stadtgebiet dann in Betracht, wenn:

– der Flächennutzungsplan fortschreibungsbedürftig ist bzw. sich in Fortschreibung befindet oder offensichtlich nicht den rechtlichen Anforderungen genügt, die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu stellen sind, um die Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 S. 3 des Baugesetzbuches erreichen zu können.

– die Entscheidungen, die zur Ausweisung bzw. Nichtausweisung von Gebieten für die Windenergienutzung im Flächennutzungsplan geführt haben, auf einer Sach- und Rechtslage beruhen, die heute nicht mehr tragfähig ist und dadurch eine Anpassungspflicht ausgelöst sein kann. Siehe auch : https://www.bverwg.de/240108U4CN2.07.0

Am Beispiel der Planung im Regionalplan Havelland-Fläming 3.0 Kapitel 2.2 zum Eignungsgebiet für die Windenergienutzung beantragen wir die Erweiterung der Fläche mindestens auf die schon festgestellte möglich Größe. Soweit bekannt, sind die Planungen der Windkraftanlagen nördlich der Autobahn abgeschlossen, deshalb betrifft das in erster Linie die Fläche südwestlich der Autobahn:

Windeignungsgebiet

Durch die neuen Vorgaben der Landesplanung wird sich das Windeignungsgebiet vermutlich noch deutlich vergrößern.

Aber schon jetzt sind weitere Flächen möglich: Hier in der Grafik rot gepunktet (nicht mit Genauigkeit) gekennzeichnet.

In diesem südlichen Bereich hat die Gemeinde Schwielowsee, die sich gerade im Fortschreibungs- und Entscheidungsprozess für Änderungen am FNP befindet, bisher noch keine Flächen für Windkraftanlagen beantragt. Sollte die Regionalplanung dieses von vornherein ausschließen, wird wieder eine jahrelange Verzögerung für den Ausbau der Regenerativen Energie zu erwarten sein.

Der Vorstand des Basisverbandes der Grünen in Schwielowsee,

i.A. Karl Heuer, Potsdamer Platz 8b, 14548 Schwielowsee

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